FAQ: Häufig gestellte Fragen
Die Sammlung von Fragen wird kontinuierlich erweitert.
Ja, Sie können trotz dessen an der Prüfungsleistung teilnehmen (Ausnahme bildet hier die Stabsübung in Modul 10).
Grundsätzlich besteht keine Anwesenheitspflicht für die Module (an der BABZ). Die Unterrichtsmaterialien finden Sie alle auf der Lernplattform eCampus.
Ja, eine Übernachtung an der BABZ ist möglich.
Alle Zimmer verfügen über Dusche und WC. Die BABZ stellt Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung.
Die Kosten für eine Übernachtung in der BABZ betragen gegenwärtig 13,50 Euro.
Die Kosten sind von den Studierenden zu tragen und sind nicht in den Studiengebühren enthalten.
Das Teilnehmerbüro der BABZ wird Sie rechtzeitig vor einem Präsenzwochenende kontaktieren und ihre Leistungen abfragen (Übernachtung, Verpflegung).
Ja, eine Verpflegung an der BABZ ist möglich.
Für Frühstück, Mittagessen und Abendessen fallen zusammen 12,30 Euro an.
Die Kosten sind von den Studierenden zu tragen und sind nicht in den Studiengebühren enthalten.
Das Teilnehmerbüro der BABZ wird Sie rechtzeitig vor einem Präsenzwochenende kontaktieren und ihre Leistungen abfragen (Übernachtung, Verpflegung).
Ja. Allgemein muss die erste Rate (50 %) der Studiengebühren vor Beginn des Studiums (ca. August/September) erfolgen. Die zweite Rate (50 %) erfolgt ein Jahr später. Momentan besteht leider keine Möglichkeit der stärker gestückelten Ratenzahlung.
Nein, Studierende von weiterbildenden Studiengängen erhalten kein ÖPNV-Ticket.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Bitte klären Sie dies aber vorher mit ihren jeweiligen Gutachter*innen ab.